Elternberatung nach § 95 Abs.1a AußStrG


Jedes Paar, das sich einvernehmlich scheiden lassen möchte und minderjährige Kinder hat, ist laut Außerstreitgesetz verpflichtet, eine Elternberatung nachzuweisen. Dabei wird besprochen:

  • Wie können wir Eltern – trotz Trennung – für unsere Kinder gute Eltern sein?
  • Wie reagiert unser Kind auf unsere bevorstehende Scheidung und wie können wir es gut unterstützen?
  • Was ist eine gute Besuchsregelung?
  • Was tun wir, wenn bei Mama oder Papa ein neuer Partner bzw. neue Partnerin ins Spiel kommt?

Dieses Beratungsgespräch dauert in der Regel ca 1 Stunde (max. 2 Stunden).

Kosten: pro Elternteil und pro Stunde: € 35 (also € 70 pro Stunde)

Der Vorteil gegenüber Elternberatung in Gruppen,

  • Wir können auf die individuelle Situation der Eltern und der Kinder eingehen.
  • Die eigentlichen schwierigen Themen können individuell besprochen werden.
  • Die investierte Zeit wird zu Gänze für den zukünftigen Weg im Umgang mit dem Kind bzw. den Kindern genutzt.

Ort der Elternberatung: 1140 Wien, Zennerstraße 14 (Näher U3 und S 45)

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