Co-Mediation für Paare in Scheidung und Trennung


Ist ein Paar bereits zur Trennung und Scheidung entschlossen, dann ist die Co-Mediation (als Sonderform der Mediation) ein außergerichtliches Verfahren, in dem zentrale Fragestellungen (wie z.B. Aufteilung des Vermögens, Unterhaltszahlungen, Rechte und Pflichten den Kindern gegenüber, …) geklärt werden. Voraussetzung für das Gelingen einer Co-Mediation  ist die Bereitschaft beider Partner, an einer für beide Partner fairen Lösung zu arbeiten.

Das Bundesministerium für Jugend und Familie fördert die Co-Mediation in familienrechtlichen Konfliktfällen (wie Trennung, Scheidung, Unterhaltsfragen, Obsorge, Kontaktrecht,  Vermögensaufteilung), um Konflikte zu entschärfen und im Interesse der Kinder die Kooperation der Eltern in Erziehungsfragen zu fördern. Die geförderte Familienmediation wird von zertifizierten und qualifizierten Mediatorenteams mit unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen durchgeführt (siehe Liste des Bundesministeriums für Justiz gemäß § 22 Zivilrechts-Mediationsgesetz: www.mediatorenliste.justiz.gv.at):

  • Psychosoziale Mediatorin (diesen Part übernehme ich): Das Hauptaugenmerk liegt darauf, dass die Voraussetzungen für ein Gespräch und die Bereitschaft für eine – für beide Partner – faire Lösung gegeben sind.
  • Juristischer Mediator (Dr. Peter Stoff, Rechtsanwalt): Er stellt sein rechtliches Wissen zur Verfügung, damit die zukünftige Lösung auf rechtlich sicherem Boden steht.

Ziel eines Mediationsverfahrens ist es, dass das sich trennende Paar unter fachlicher Begleitung selbst Lösungen zu den zentralen Fragestellungen erarbeitet. Diese Lösungen sollen für alle Beteiligten fair und akzeptabel sein und können in einer Mediationsvereinbarung vom Co-Mediator, der auch Rechtsanwalt ist, zusammengefasst werden. Diese Vereinbarung dient im Falle einer Trennung als inhaltliche Basis für einen einvernehmlichen Scheidungsvergleich bei Gericht.

Die Vorteile einer Co-Mediation in Scheidungssituationen sind:

  • Es wird eine Lösung erarbeitet, die für beide Partner fair ist und hinter der beide stehen können (Rechtsanwälte achten in einem Scheidungsverfahren naturgemäß nur auf den eigenen Klienten). Selbsterarbeitete Regelungen haben große Chance, dass sie in Zukunft gehalten werden.
  • Die Gesprächsbasis bleibt erhalten bzw. verbessert sich, um auch in Zukunft neu anstehende Probleme (z.B. gemeinsamer Kinder) regeln zu können.
    (Sie ersparen sich damit einen Rosenkrieg eines langen richterlichen Scheidungsverfahrens.)
  • Die Doppelkompetenz der Mediatoren ermöglicht, dass sowohl am Kommunikationsverhalten und Gesprächsklima als auch an konkreten juristischen Fragestellungen gleichzeitig  gearbeitet werden kann.
  • Sie ersparen sich Kosten, da eine Co-Mediation zwar im Vergleich einer einfachen Rechtsberatung teurer ist, aber um vieles kostengünstiger … als die hohen Kosten eines länger andauernden strittigen Scheidungsverfahrens.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine  finanzielle Förderung durch das Bundesministerium möglich.

Zur Förderung

In Abhängigkeit des Familiennettoeinkommens und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und nach Verfügbarkeit der Fördermittel werden die Kosten ganz oder teilweise erstattet. Die Höhe des Selbstkostenanteils wird anhand einer Tarif-Tabelle berechnet.

Die Einreichung und Abwicklung der Förderung mit dem Ministerium übernehmen wir  –  Sie bezahlen den errechneten Selbstkostenanteil.

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